Handelsregister · VR 528

Chronologischer Auszug

Kloster der Ursulinen Freiburg e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kloster der Ursulinen Freiburg

b)
Freiburg im Breisgau
a)
Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus der
Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden.
Jede ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzende:
Hertrampf, Gertraud, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Stellvertr. Vorsitzende:
Baumann, Agnes, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 26.02.1923 mit Änderung; zuletzt geändert am
07.06.2000.
a)
06.04.2006
Oesterle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.04.2006.
Tag der ersten Eintragung:
08.03.1923
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 123 ff.
2a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
Kloster der Ursulinen Freiburg e.V.
b)
Nicht mehr
Stellvertr. Vorsitzende:
Baumann, Agnes, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Müller, Birgitta, Freiburg i.Br., *XX.XX.XXXX
a)
11.06.2007
Kaufmann
3b)
Personenbezogene Daten ergänzt bei
Vorsitzende:
Hertrampf, Gertraud, gen. Sr. Ursula, Freiburg im
Breisgau, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten ergänzt bei
Stellvertretende Vorsitzende:
Müller, Herlinde Regina, gen. Sr. Birgitta, Freiburg i.Br.,
*XX.XX.XXXX
a)
05.02.2013
Kaufmann
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Vertretungsbefugnis) und in § 11 (Änderung der Satzung / Auflösung des Vereins)
beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.12.2013 hat die erneute Änderung der Satzung in § 11
(Änderung der Satzung / Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
05.05.2014
Kaufmann

b)
Änderungsbeschl.
S. 215f., 219
Satzung:
S. 187ff.
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der 1.
Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden.
Jede ist einzelvertretungsberechtigt. Die folgenden
Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Genehmigung des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg:
1. Erwerb, Veräußerung und Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
2. Übernahme von Bürgschaften,
3. Aufnahme von Darlehen, falls der Wert 500.000,00
EUR übersteigt,
4. Übernahme von Erbschaften und Vermächtnissen,
sofern hiermit eine Verpflichtung verbunden ist,
5. Baumaßnahmen, sofern die Kosten von 1.000.000,00
EUR überschritten werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.07.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck
des Vereins), § 10 (Buch- und Kassenprüfung) und § 11 (Änderung der Satzung /
Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
27.09.2017
Maier

b)
Geänderte Satzung:
AS. 249-261

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.