Vermittlung, Verwaltung und der Abschluss von Versicherungen, Bausparverträgen, Kapitalanlagen und Investmentanlagen nach § 34 d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler und nach § 34 f Abs. 1 Ziffer 1 GewO als Finanzanlagenvermittler.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Klaus Walter Klöppel
Korschenbroich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Sebastian Klöppel
Korschenbroich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07. März 2013
Die Gesellschafterversammlung vom 19. April 2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1. und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 6. Juni 2014 hat den Gesellschaftsvertrag in § 7 (Gesellschafterversammlung) Ziffer 2. geändert.
Formwechsel
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Klöppel, Klaus, Korschenbroich, *XX.XX.XXXX unter der Firma Klaus Klöppel e.K. in Korschenbroich (Amtsgericht Neuss, HRA 7211) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 07. März 2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Freitext
Eintragung lfd. Nr. 2 Spalte 2 berichtigt.
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