Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Verbindung mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser allein vertretungsberechtigt. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, diesen oder einzelnen von ihnen das Recht zur Alleinvertretung erteilt werden. Ferner können die Geschäftsführer durch Beschluß der Gesellschafterversammlung für einzelne Rechtsgeschäfte oder für alle Arten von Rechtsgeschäften von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Tim Thönnissen
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16. Dezember 1997
Die Gesellschafterversammlung vom 1. April 2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20. Oktober 2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Gesellschafterversammlung) und in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals (DEM 50.000,00) auf Euro sowie die anschließende Erhöhung von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 20. Februar 1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 3 ff. Sonderband
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (500 IN 77/23) vom 15. Mai 2023 ist Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts wegen eingetragen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (500 IN 77/23) vom 01. Juli 2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.