Der Betrieb von Krankenhäusern in den Landkreisen Böblingen und Calw.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Harald Schäfer
Offenau
Einzelprokura Prokurist(in)
Alexandra Freimuth
Dettenhausen
Einzelprokura Prokurist(in)
Nicolai Stolzenberger
Ludwigsburg
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Alexander Schmidtke
Sindelfingen
Prokurist(in)
Katharina Alexandra Bahnmüller
Reutlingen
Einzelprokura Prokurist(in)
Christine Kaul
München
Einzelprokura Prokurist(in)
Simone Christina Kern
Bad Saulgau
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2006 mit Nachtrag vom 07.07.2006.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens der "Kreiskliniken Böblingen gGmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 246091) und zur Durchführung der Aufnahme des "Städtischen Krankenhauses Sindelfingen", Sindelfingen (kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Sindelfingen) auf insgesamt 3.000.000,00 EUR im Wege der Abspaltung bzw. Ausgliederung erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 5 (Stammkapital), 8 (Geschäftsführung), 10 (Aufsichtsrat) und 12 (Sitzungen und Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 5
Neufassung des Gesellschaftsvertrages: Sonderband Blatt 15 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 7
Abspaltungsvertrag und Ausgliederungsvertrag: Sonderband Blatt 7 Zustimmungsbeschlüsse: Sonderband Blatt 7
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kreiskliniken Böblingen gGmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 246091) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2006 das Kreiskrankenhaus Böblingen auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Stadt Sindelfingen hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2006 das städtische Krankenhaus Sindelfingen (Kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Sindelfingen) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Kreiskliniken Böblingen gGmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 246091) am 21.11.2006 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kreiskliniken Böblingen gGmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 246091) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Klinikverbund Südwest GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 246160) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kreiskliniken Calw gGmbH", Calw (Amtsgericht Stuttgart HRB 331712) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.