Der Betrieb des Klinikums Worms einschließlich der organisatorisch und wirtschaftlich mit ihm verbundenen Einrichtungen und Nebenbetriebe sowie die Schaffung der Rahmenbedingungen zum Betrieb eines Akademischen Lehrkrankenhauses. Das Unternehmen hat den Zweck der Förderung der Gesundheitspflege und der Berufsausbildung. Es hat insbesondere den Zweck: a) der bedarfsgerechten Versorgung der Einwohner der Stadt Worms einschließlich des weiteren Einzugsgebietes sowie der in das Klinikum Worms eingewiesenen Personen im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgesehen Aufgabenstellung durch ein leistungsfähiges, wirtschaftlich gesichertes Klinikum, b) der medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung der im Klinikum Worms behandelten Patienten, c) der ärztlichen Fort- und Weiterbildung sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Angehörigen anderer Fachberufe des Gesundheitswesens, d) der klinischen Ausbildung von Studierenden der Medizin, e) der Mitwirkung an der Gewährleistung der Einheit von Forschung und Lehre und Krankenversorgung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Günter Daniel Herke
Baden-Baden
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit der Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Worms gGmbH mit dem Sitz in Worms (AG Mainz, HRB 41038) Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.11.1999 zuletzt geändert am 24.08.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma), § 2 Ziffer 1 (Gegenstand des Unternehmens), § 9 (Aufgaben) und § 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Gemeinnützigkeit), § 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats), § 13 (Innere Ordnung des Aufsichtsrats), § 14 (Verschwiegenheit) und § 16 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2014 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2020 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst und den Gegenstand des Unternehmens geändert.
Formwechsel
Durch Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 24. August 2000 ist das Sondervermögen Stadtkrankenhaus Worms auf die Stadtkrankenhaus Worms gGmbH übertragen worden. Die übernehmende Gesellschaft hat dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag am 24. August 2000 zugestimmt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.12.1999 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Worms HRB 1987 getreten. Freigegeben am 19.01.2006.
Bl. 72 - 100 Sdbd. Ges.Vertrag Bl. 85 - 99 Sdbd.
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 9
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.