Handelsregister · HRA 1484 IZ

Chronologischer Auszug

Klinikum und Seniorenzentrum Itzehoe - Zweckverband des Kreises Steinburg und der Stadt Itzehoe · Amtsgericht Pinneberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Klinikum und Seniorenzentrum Itzehoe - Zweckverband des Kreises Steinburg und der Stadt Itzehoe

b)
Itzehoe

c)
1. Die Krankenversorgung der Bevölkerung der Mitglieder unter
Berücksichtigung der Krankenhausplanung und der Aufgaben
der anderen im Verbandsbereich
bestehenden Krankenhäuser durch
den Betrieb eines Krankenhauses
auf der Grundlage einer sinnvollen, soziale und finanzielle Notwendigkeiten abwägenden Planung nach fortschrittlichen Gesichtspunkten sicherzustellen. Er
leistet die in den Betriebszweigen
a) stationäre und teilstationäre
Krankenversorgung
b) vor- und nachstationäre sowie
ambulante Krankenversorgung
und häusliche Krankenpflege.
Der Zweckverband dient damit
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne
der §§ 51 ff. Abgabenordnung -
AO 1977- (BGBL. I. S. 613 ff).

2. Für pflegebedürftige und ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vornehmlich aus dem Verbandsbereich, Beratungs- und Betreuungsleistungen sowie Pflegeleistungen zu erbringen. Diese unterteilen sich in die Betriebszweige
a) stationäre Pflegeleistungen,
b) teilstationäre und ambulante
Pflegeleistungen.
a)
Der Verband wird vertreten durch den
Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorsteher.
Jeder von ihnen vertritt den Verband
allein, soweit nich gemäß § 11 GKZ
unter Berücksichtigung von § 11 IV
GKZ und § 21 der Verbandssatzung
bei Verpflichtungserklärungen die
Unterzeichnung durch beide erfolgen
muss.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Vorstand:

1.
Dr. Rocke, Burghard, *XX.XX.XXXX,
Verbandsvorsteher, Itzehoe

Vorstand:

2.
Blaschke, Rüdiger, *XX.XX.XXXX,
Stellvertretender Verbandsvorsteher,
Hohenlockstedt
a)
Körperschaft öffentlichen Rechts (Kommunaler
Zweckverband)

Satzung vom: 17.04.1997
zuletzt neugefasst am 19.05.2003 und 23.02.2004
a)
05.09.2006
Isensee
b)
Tag der ersten Eintragung
13.06.2000

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Vorstand:
3.
Dr. Koeppen, Andreas, *XX.XX.XXXX,
Hamburg

Vorstand:
4.
Dr. Wenzlaff, Reinhold, *XX.XX.XXXX,
Itzehoe

Nicht mehr Vorstand:
1. Dr. Rocke, Burghard

Nicht mehr Vorstand:
2. Blaschke, Rüdiger
a)
16.11.2010
Nachtwey
3b)
Nicht mehr Vorstand:
3. Dr. Koeppen, Andreas

stellvertretender Verbandsvorsteher:
5.
Hoppe, Ralf, *XX.XX.XXXX, Itzehoe
a)
12.08.2022
Koc
4b)
Nicht mehr Vorstand:
4. Dr. Wenzlaff, Reinhold

Vorstand:
6.
Ulrich, Marcel, *XX.XX.XXXX, Glückstadt
a)
10.08.2023
Koc

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.