Handelsregister · HRA 1484 IZ
Chronologischer Auszug
Klinikum und Seniorenzentrum Itzehoe - Zweckverband des Kreises Steinburg und der Stadt Itzehoe · Amtsgericht Pinneberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Klinikum und Seniorenzentrum Itzehoe - Zweckverband des Kreises Steinburg und der Stadt Itzehoe b) Itzehoe c) 1. Die Krankenversorgung der Bevölkerung der Mitglieder unter Berücksichtigung der Krankenhausplanung und der Aufgaben der anderen im Verbandsbereich bestehenden Krankenhäuser durch den Betrieb eines Krankenhauses auf der Grundlage einer sinnvollen, soziale und finanzielle Notwendigkeiten abwägenden Planung nach fortschrittlichen Gesichtspunkten sicherzustellen. Er leistet die in den Betriebszweigen a) stationäre und teilstationäre Krankenversorgung b) vor- und nachstationäre sowie ambulante Krankenversorgung und häusliche Krankenpflege. Der Zweckverband dient damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung - AO 1977- (BGBL. I. S. 613 ff). 2. Für pflegebedürftige und ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, vornehmlich aus dem Verbandsbereich, Beratungs- und Betreuungsleistungen sowie Pflegeleistungen zu erbringen. Diese unterteilen sich in die Betriebszweige a) stationäre Pflegeleistungen, b) teilstationäre und ambulante Pflegeleistungen. | a) Der Verband wird vertreten durch den Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorsteher. Jeder von ihnen vertritt den Verband allein, soweit nich gemäß § 11 GKZ unter Berücksichtigung von § 11 IV GKZ und § 21 der Verbandssatzung bei Verpflichtungserklärungen die Unterzeichnung durch beide erfolgen muss. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. b) Vorstand: 1. Dr. Rocke, Burghard, *XX.XX.XXXX, Verbandsvorsteher, Itzehoe Vorstand: 2. Blaschke, Rüdiger, *XX.XX.XXXX, Stellvertretender Verbandsvorsteher, Hohenlockstedt | a) Körperschaft öffentlichen Rechts (Kommunaler Zweckverband) Satzung vom: 17.04.1997 zuletzt neugefasst am 19.05.2003 und 23.02.2004 | a) 05.09.2006 Isensee b) Tag der ersten Eintragung 13.06.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Vorstand: 3. Dr. Koeppen, Andreas, *XX.XX.XXXX, Hamburg Vorstand: 4. Dr. Wenzlaff, Reinhold, *XX.XX.XXXX, Itzehoe Nicht mehr Vorstand: 1. Dr. Rocke, Burghard Nicht mehr Vorstand: 2. Blaschke, Rüdiger | a) 16.11.2010 Nachtwey | |||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: 3. Dr. Koeppen, Andreas stellvertretender Verbandsvorsteher: 5. Hoppe, Ralf, *XX.XX.XXXX, Itzehoe | a) 12.08.2022 Koc | |||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: 4. Dr. Wenzlaff, Reinhold Vorstand: 6. Ulrich, Marcel, *XX.XX.XXXX, Glückstadt | a) 10.08.2023 Koc |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.