Handelsregister · HRA 1854
Chronologischer Auszug
Klinikum Südstadt Rostock, Eigenbetrieb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Amtsgericht Rostock
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Klinikum Südstadt Rostock b) Rostock c) Im Klinikum Südstadt Rostock werden durch ärztliche und pflegerische Hilfsleistung Krankheiten festgestellt, Geburtshilfe geleistet und Begutachtungen vorgenommen; Partienten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen stationär, teilstationär und ambulant versorgt; Aus- und Weiterbildungen für medizinische und andere Krankenhausberufe vorgenommen. | a) Der Eigenbetrieb wird durch die Erste Krankenhausleiterin vertreten. b) Erste Krankenhausleiterin: Fieber, Renate, Rostock, *XX.XX.XXXX | a) Juristische Person. Eigenbetrieb der Hansestadt Rostock. Satzung vom 04.03.1998, letztere trat mit ihrer Bekanntmachung am 08.04.1998 in Kraft. | a) 01.09.2006 Fleischer b) Tag der ersten Eintragung: 26.04.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.09.2006. | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Südring 81, 18059 Rostock | b) Nicht mehr Erste Krankenhausleiterin: Fieber, Renate, Rostock, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Krankenhausleiter: Vollrath, Steffen, Jatznick, *XX.XX.XXXX | a) 09.05.2017 Eick b) Fall 2 Beschluss vom 12.10.2016 | ||
| 3 | c) Aufgabe des Eigenbetriebes ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen, Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern, Geburtshilfe zu leisten und die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die ambulante Versorgung, unter anderem in Form eines medizinischen Versorgungszentrums, und unter Berücksichtigung und Wahrung der gemeinnützigen Zweckbestimmung die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben und alle Hilfs- und Nebengeschäfte, welche die Aufgaben des Krankenhauses fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Das Klinikum ist anerkanntes Lehrkrankenhaus der medizinischen Fakultät der Universität Rostock. Gegenstand ist zudem die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Forschungsvorhaben und Studien in der Funktion als akademisches Lehrkrankenhaus und in anderem Rahmen. | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen geändert, nun: Der Eigenbetrieb wird durch die Erste Krankenhausleiterin oder den Ersten Krankenhausleiter vertreten. | a) Die Satzung wurde durch Beschluss der Bürgerschaft am 05.04.2017 neu gefasst und trat mit ihrer Bekanntmachung am 24.05.2017 in Kraft. | a) 12.07.2017 Gödke b) Fall 3 | |
| 4 | a) Firma geändert, nun: Klinikum Südstadt Rostock, Eigenbetrieb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock c) (1) Aufgabe des Eigenbetriebes ist es, im Rahmen des öffentlichen Versorgungsauftrages durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten und bei Bedarf die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze unter Berücksichtigung und Wahrung der gemeinnützigen Zweckbestimmung auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, welche die Aufgaben des Krankenhauses unmittelbar fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. (2) Der Gegenstand des Eigenbetriebes wird im Wesentlichen durch den Betrieb von Krankenhäusern am Standort Rostock im Umfang des jeweiligen Feststellungsbescheides zur Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 108 Sozialgesetzbuch (SGB V) umgesetzt. (3) Zum Gegenstand des Eigenbetriebes gehört auch die Aus- und Weiterbildung für medizinische und andere mit dem Betrieb eines Krankenhauses verbundene Berufsgruppen. (4) Das Klinikum Südstadt ist anerkanntes Lehrkrankenhaus der medizinischen Fakultät der Universität Rostock. (5) Gegenstand ist zudem die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Forschungsvorhaben und Studien in der Funktion als akademisches Lehrkrankenhaus und in anderem Rahmen. (6) Das Krankenhaus kann im Rahmen der Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit (§ 3 dieser Satzung) seinen Betriebszweck unmittelbar fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben, dazu zählen Vermietungen, Dienstleistungen für Dritte, Kooperationen mit anderen Krankenhäusern und das Betreiben einer Kindertagesstätte. Das Krankenhaus ist befugt, im Rahmen seiner Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit ein Medizinisches Versorgungszentrum im Sinne des § 95 SGB V als Teil des Krankenhauses ohne eigene Rechtspersönlichkeit einzurichten, zu betreiben, zu ändern oder wieder zu schließen. | a) Die Satzung wurde durch Beschluss der Bürgerschaft am 18.01.2023 in § 1 (Rechtsstellung und Name des Eigenbetriebes) und § 2 (Gegenstand des Eigenbetriebes) geändert und trat mit ihrer Bekanntmachung am 13.02.2023 in Kraft. | a) 11.08.2023 Teifel b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.