Handelsregister · HRA 1854

Chronologischer Auszug

Klinikum Südstadt Rostock, Eigenbetrieb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Amtsgericht Rostock

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Klinikum Südstadt Rostock

b)
Rostock

c)
Im Klinikum Südstadt Rostock werden durch
ärztliche und pflegerische Hilfsleistung
Krankheiten festgestellt, Geburtshilfe geleistet
und Begutachtungen vorgenommen;
Partienten nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen stationär, teilstationär und
ambulant versorgt; Aus- und Weiterbildungen
für medizinische und andere
Krankenhausberufe vorgenommen.
a)
Der Eigenbetrieb wird durch die Erste
Krankenhausleiterin vertreten.

b)
Erste Krankenhausleiterin:
Fieber, Renate, Rostock, *XX.XX.XXXX
a)
Juristische Person.
Eigenbetrieb der Hansestadt Rostock.
Satzung vom 04.03.1998, letztere trat mit ihrer Bekanntmachung
am 08.04.1998 in Kraft.
a)
01.09.2006
Fleischer

b)
Tag der ersten
Eintragung: 26.04.2000
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
01.09.2006.
2b)
Geschäftsanschrift:
Südring 81, 18059 Rostock
b)
Nicht mehr
Erste Krankenhausleiterin:
Fieber, Renate, Rostock, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
1. Krankenhausleiter:
Vollrath, Steffen, Jatznick, *XX.XX.XXXX
a)
09.05.2017
Eick

b)
Fall 2

Beschluss
vom 12.10.2016
3c)
Aufgabe des Eigenbetriebes ist es, durch
ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen,
Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu
heilen oder zu lindern, Geburtshilfe zu leisten
und die zu versorgenden Personen
unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu
gehört im Rahmen der Gesetze auch die
ambulante Versorgung, unter anderem in
Form eines medizinischen
Versorgungszentrums, und unter
Berücksichtigung und Wahrung der
gemeinnützigen Zweckbestimmung die
Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben und alle Hilfs- und
Nebengeschäfte, welche die Aufgaben des
Krankenhauses fördern und wirtschaftlich mit
ihnen zusammenhängen.

Das Klinikum ist anerkanntes
Lehrkrankenhaus der medizinischen Fakultät
der Universität Rostock.

Gegenstand ist zudem die Durchführung
wissenschaftlicher Veranstaltungen,
Forschungsvorhaben und Studien in der
Funktion als akademisches Lehrkrankenhaus
und in anderem Rahmen.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
geändert, nun:
Der Eigenbetrieb wird durch die Erste
Krankenhausleiterin oder den Ersten
Krankenhausleiter vertreten.
a)
Die Satzung wurde durch Beschluss der Bürgerschaft am
05.04.2017 neu gefasst und trat mit ihrer Bekanntmachung am
24.05.2017 in Kraft.
a)
12.07.2017
Gödke

b)
Fall 3
4a)
Firma geändert, nun:
Klinikum Südstadt Rostock, Eigenbetrieb der
Hanse- und Universitätsstadt Rostock

c)
(1) Aufgabe des Eigenbetriebes ist es, im
Rahmen des öffentlichen
Versorgungsauftrages durch ärztliche und
pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden
oder Körperschäden festzustellen, zu heilen
oder zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten
und bei Bedarf die zu versorgenden Personen
unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu
gehört im Rahmen der Gesetze unter
Berücksichtigung und Wahrung der
gemeinnützigen Zweckbestimmung auch die
Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, welche die Aufgaben des
Krankenhauses unmittelbar fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
(2) Der Gegenstand des Eigenbetriebes wird
im Wesentlichen durch den Betrieb von
Krankenhäusern am Standort Rostock im
Umfang des jeweiligen
Feststellungsbescheides zur Aufnahme in den
Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-
Vorpommern gemäß § 108 Sozialgesetzbuch
(SGB V) umgesetzt.
(3) Zum Gegenstand des Eigenbetriebes
gehört auch die Aus- und Weiterbildung für
medizinische und andere mit dem Betrieb
eines Krankenhauses verbundene
Berufsgruppen.
(4) Das Klinikum Südstadt ist anerkanntes
Lehrkrankenhaus der medizinischen Fakultät
der Universität Rostock.
(5) Gegenstand ist zudem die Durchführung
wissenschaftlicher Veranstaltungen,
Forschungsvorhaben und Studien in der
Funktion als akademisches Lehrkrankenhaus
und in anderem Rahmen.
(6) Das Krankenhaus kann im Rahmen der
Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit
(§ 3 dieser Satzung) seinen Betriebszweck
unmittelbar fördernde und ihn wirtschaftlich
berührende Hilfs- und Nebengeschäfte
betreiben, dazu zählen Vermietungen,
Dienstleistungen für Dritte, Kooperationen mit
anderen Krankenhäusern und das
Betreiben einer Kindertagesstätte. Das
Krankenhaus ist befugt, im Rahmen seiner
Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit ein
Medizinisches Versorgungszentrum im
Sinne des § 95 SGB V als Teil des
Krankenhauses ohne eigene
Rechtspersönlichkeit
einzurichten, zu betreiben, zu ändern oder
wieder zu schließen.
a)
Die Satzung wurde durch Beschluss der Bürgerschaft am
18.01.2023 in § 1 (Rechtsstellung und Name des
Eigenbetriebes) und § 2 (Gegenstand des Eigenbetriebes)
geändert und trat mit ihrer Bekanntmachung am 13.02.2023 in
Kraft.
a)
11.08.2023
Teifel

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.