Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch den Betrieb des städtischen Klinikums sowie die Betreibung unmittelbar verbundener Einrichtigungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Grit-Sabine Zwernemann
Magdeburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Willi Lamp
Magdeburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Jörg Franke
Magdeburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Gabriele Sierotta
Hansestadt Salzwedel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2007.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2007 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 475.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung Eigenbetrieb Städtisches Klinikum von der Landeshauptstadt Magdeburg und die Änderung des § 6 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2009 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand Vertretungsregelung.
Formwechsel
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 05.05.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2008 Teile des Vermögens (Eigenbetrieb Städtisches Klinikum) von der Landeshauptstadt Magdeburg übernommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.