Handelsregister · HRB 16279

Chronologischer Auszug

Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Klinikum Ernst von Bergmann
gemeinnützige GmbH

b)
Potsdam

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.

Das Unternehmen der Gesellschaft ist ein Tendenzbetrieb
im Sinne von § 81 Betriebsverfassungsgesetz 1952, § 1 Abs.
4 Mitbestimmungsgesetz und
§ 118 Betriebsverfassungsgesetz 1972.
Zweck der Gesellschaft ist die
Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe durch
ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur
Betreuung älterer und/oder
pflegbedürftiger Menschen.
Neben diesen Aufgaben dient
die Gesellschaft der Pflege
und Entwicklung der Wissenschaft durch Forschung, Lehre und Studium, der Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und
die Unterhaltung eines allgemeinen Krankenhauses der
Schwerpunktversorgung mit
den Ausbildungsstätten, den
sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben und
ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2
bzw. § 95 SGB V sowie durch
alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden. Die Gesellschaft
ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel
der Gesellschaft dürfen nur für
die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft
als Gesellschafter auch keine
sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann frei
verfügbare Rücklagen nach
Maßgabe des § 58 Nr. 2 der
Abgabenordnung übertragen.
20.000.000,00
EUR
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann
erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Kahle, Wilhelm, *XX.XX.XXXX, Potsdam

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
1.
Brau, Ina, *XX.XX.XXXX, Potsdam

Prokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen

2.
Prof. Dr. Wenisch, Hubertus J.C.,
*XX.XX.XXXX, Potsdam

Prokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
13.08.2002 zuletzt geändert am
13.12.2005.

b)
Die Gesellschaft ist entstanden
durch Ausgliederung von Vermögensteilen des Klinikums
Ernst von Bergmann, Kommunaler Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam als Gesamtheit gemäß Spaltungsplan
vom 13.08.2002 und Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam vom
05.06.2002 (Spaltung zur Neugründung).
a)
22.02.2006
Brüske
b)
Gesellschaftsvertrag Bl. 93 ff
SB;
Tag der ersten Eintragung
01.10.2002

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen
berichtigt worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes
getreten.
2c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
Das Unternehmen der Gesellschaft ist ein Tendenzbetrieb
im Sinne von § 81 Betriebsverfassungsgesetz 1952, § 1 Abs.
4 Mitbestimmungsgesetz und
§ 118 Betriebsverfassungsgesetz 1972.
Zweck der Gesellschaft ist die
Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe durch
ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb
von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegbedürftiger Menschen. Neben
diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft
durch Forschung, Lehre und
Studium, der Vorbereitung auf
berufliche Tätigkeiten und der
Aus- und Weiterbildung, vorzugsweise in Berufsfeldern,
die der Gesellschaft und ihrer
Tochter oder mehrheitlichen
Beteiligungsgesellschaften zur
Erfüllung ihrer Aufgaben dienen.
Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann
gGmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des
§ 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung weiterhin zu beachten.
Der Zweck der Gesellschaft
wird insbesondere verwirklicht
durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen
Krankenhauses der Schwerpunktversorgung mit den Ausbildungsstätten, den sonstigen
Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben und ambulanten
Einrichtungen insbesondere
nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95
SGB V sowie durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt
werden. In den Tochter- und
Beteiligungsunternehmen sind
die Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg zur wirtschaftlichen Betätigung entsprechend anzuwenden.
Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und
in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der
Gesellschaft erhalten. Es darf
keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschaft kann frei verfügbare Rücklagen nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung übertragen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
11.12.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §
3 (Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit); § 7
(Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und § 12 (Wirtschaftsplan und Information
über wirtschaftliche Lage).
a)
26.02.2007
Neumann
3b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Kahle, Wilhelm

Geschäftsführer:
2.
Grebner, Steffen, *XX.XX.XXXX,
Potsdam
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
3.
Kahle, Wilhelm, *XX.XX.XXXX,
Potsdam OT Neu Fahrland

Einzelprokura
a)
22.06.2007
Lüdtke
4b)
Geschäftsanschrift:
Charlottenstraße 72, 14467
Potsdam
Nicht mehr Prokurist:

3. Kahle, Wilhelm
a)
22.05.2009
Neumann
5c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe durch
ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb
von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegbedürftiger Menschen. Neben
diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft
durch Forschung, Lehre und
Studium, der Vorbereitung auf
berufliche Tätigkeiten und der
Aus- und Weiterbildung, vorzugsweise in Berufsfeldern,
die der Gesellschaft und ihrer
Tochter- oder mehrheitlichen
Beteiligungsgesellschaften zur
Erfüllung ihrer Aufgaben dienen.
Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im
Sinne des § 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung weiterhin zu beachten.
Der Zweck der Gesellschaft
wird insbesondere verwirklicht
durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen
Krankenhauses der Schwerpunktversorgung mit den Ausbildungsstätten, den sonstigen
Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben und ambulanten
Einrichtungen insbesondere
nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95
SGB V sowie durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt
werden. In den Tochter- und
Beteiligungsunternehmen sind
die jeweils gültigen Regelungen der Kommunalverfassung
des Landes Brandenburg (Bbg-
KVerf) zur wirtschaftlichen Betätigung entsprechend anzuwenden.
Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin darf
keine Gewinnanteile und in
ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschaft kann frei verfügbare Rücklagen nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung übertragen.
Das Unternehmen der Gesellschaft ist Tendenzbetrieb im
Sinne von § 81 Betriebsverfassungsgesetz 1952, § 1 Abs. 4
Mitbestimmungsgesetz und
§ 118 Betriebsverfassungsgesetz 1972.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
12.05.2009 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere in § 1 Abs 2 (Sitz);
§ 2 (Zweck und Gegenstand
des Unternehmens, Gemeinnützigkeit); § 4 (Stammkapital,
Stammeinlagen); § 6 (Gesellschafterversammlung); § 7 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung); § 8 (Zusammensetzung, Bildung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) und § 11
(Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft).
a)
22.05.2009
Neumann
6b)
Geschäftsführer:
3.
Roth, Heike, *XX.XX.XXXX, Karben

Änderung zu Nr. 2:
nunmehr
Geschäftsführer:
Grebner, Steffen
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
22.04.2010
Lüdtke
7b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Roth, Heike
a)
08.03.2011
Lüdtke
8b)
Geschäftsführer:
4.
Prof. Dr. med. Wenische, Hubertus, *XX.XX.XXXX, Groxheimertal
Nicht mehr Prokurist:

2. Prof. Dr. Wenisch, Hubertus
J.C.
a)
01.10.2012
Lüdtke
9b)
Die Eintragung zu Nr. 4 ist von
Amts wegen wie folgt berichtigt:
Geschäftsführer:
Prof. Dr. med. Wenisch, Hubertus,
*XX.XX.XXXX, Groxheimertal
4.
Dienst, Sebastian, *XX.XX.XXXX,
Potsdam

Prokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
a)
06.12.2012
Lüdtke
b)
Eintragung laufende Nummer
9 bezüglich der
Prokura von
Amts wegen ergänzt.
10b)
Die Eintragung zu Nr. 4 ist von
Amts wegen wie folgt berichtigt:
Geschäftsführer:
Prof. Dr. med. Wenisch, Hubertus,
*XX.XX.XXXX, Gorxheimertal
a)
11.12.2012
Lüdtke
11Nicht mehr Prokurist:

4. Dienst, Sebastian
a)
05.02.2014
Lüdtke
12c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung
einer Verschlimmerung von
Krankheiten,Leiden oder Körperschäden,
die Geburtshilfe und Leistungen der Rehabilitation, soweit
diese Gegenstand zulässiger
kommunaler Daseinsvorsorgeaufgaben sind, durch ärztliche
und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegbedürftiger
Menschen.
Neben diesen Aufgaben dient
die Gesellschaft der Förderung von Wissenschaft und
Forschung durch Forschung,
Lehre und Studium, sowie der
Förderung der Berufsbildung
durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der
Aus- und Weiterbildung, vorzugsweise in Berufsfeldern,
die der Gesellschaft und ihrer
Tochter- oder mehrheitlichen
Beteiligungsgesellschaften zur
Erfüllung ihrer Aufgaben dienen.
Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im
Sinne des
§ 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung weiterhin zu beachten.
Der Zweck der Gesellschaft
wird insbesondere verwirklicht
durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen
Krankenhauses der Schwerpunktversorgung und weiterer
Krankenhäuser in dem nach
dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz in
Verbindung mit dem Landeskrankenhausplan zugewiesenen Versorgungsgebiet und
den Betrieb des Krankenhauses in Forst mit den jeweiligen
Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen und
Nebenbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95
SGB V sowie durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt
werden. In den Tochter- und
Beteiligungsunternehmen sind
die jeweils gültigen Regelungen der Kommunalverfassung
des Landes Brandenburg (Bbg-
KVerf) zur wirtschaftlichen Betätigung entsprechend anzuwenden.
Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin darf
keine Gewinnanteile und in
ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschaft kann frei verfügbare Rücklagen nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung übertragen.
Das Unternehmen der Gesellschaft ist Tendenzbetrieb im
Sinne von
§ 81 Betriebsverfassungsgesetz 1952,
§ 1 Abs. 4 Mitbestimmungsgesetz und
§ 118 Betriebsverfassungsgesetz 1972.
5.
Jendges, Corinna, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Änderung zu Nr. 1:

Brau, Ina

Prokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
mit der Befugnis, mit der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich
als Vertreter der Servicegesellschaft am Klinikum Ernst von
Bergmann mbH mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRB
19101 P) abzuschließen
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
13.05.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2
(Zweck und Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit).
a)
28.06.2014
Neumann
13c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung
einer Verschlimmerung von
Krankheiten,Leiden oder Körperschäden,
die Geburtshilfe und Leistungen der Rehabilitation, soweit
diese Gegenstand zulässiger
kommunaler Daseinsvorsorgeaufgaben sind, durch ärztliche
und pflegerische Hilfeleistungen
sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer
und/oder pflegbedürftiger
Menschen.
Neben diesen Aufgaben dient
die Gesellschaft der Förderung von Wissenschaft und
Forschung durch Forschung,
Lehre und Studium, sowie der
Förderung der Berufsausbildung durch die Vorbereitung
auf berufliche Tätigkeiten und
der Aus- und Weiterbildung, in
Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder
Beteiligungsgesellschaften zur
Erfüllung ihrer Aufgaben dienen.
Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im
Sinne des
§ 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung zu
beachten.
Der Zweck der Gesellschaft
wird insbesondere verwirklicht
durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen
Krankenhauses der Schwerpunktversorgung und weiterer
Krankenhäuser in dem nach
dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz in
Verbindung mit dem Landeskrankenhausplan zugewiesenen Versorgungsgebiet und
den Betrieb des Krankenhauses in Forst mit den jeweiligen
Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen und
Nebenbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95
SGB V sowie durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der
Gemeinnützigkeit dienen.
Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die
Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb
und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie Beteiligungen an solchen, soweit sich
diese innerhalb des Tätigkeitsumfangs des Gesellschaftsgegenstandes der Muttergesellschaft bestätigen, gemeinderechtlichen Regelungen nicht
entgegenstehen und die Voraussetzungen des § 96 Abs. 1
BbgKVerf beachtet werden.
Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin darf keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft
als Gesellschafterin auch keine
sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschaft ist ein Tendenzbetrieb
im Sinne von
§ 81 und § 118 Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung
der Bekanntmachung vom
25.09.2001, zuletzt geändert
durch § 9 des Gesetzes vom
26.07.2009 und
von § 1 Abs. 4 Mitbestimmungsgesetz.
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Änderung zu Nr. 2:
Geschäftsführer:
Grebner, Steffen

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen

Änderung zu Nr. 4:
Geschäftsführer:
Prof. Dr. med. Wenisch, Hubertus,
*XX.XX.XXXX, Potsdam

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
17.10.2014 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu
gefasst und insbesondere geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit) und § 11 Abs. 3
(Geschäftsführung und Vertretung).
a)
05.02.2015
Neumann
14a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
06.08.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7
Abs. 1 lit. q) (Aufgaben der Gesellschafterversammlung).
a)
08.09.2015
Neumann
156.
Steckel, Tim, *XX.XX.XXXX, Potsdam

Prokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
a)
11.01.2017
Lüdtke
16Nicht mehr Prokurist:

5. Jendges, Corinna
a)
23.05.2017
Lüdtke
17b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
4. Prof. Dr. med. Wenisch, Hubertus
a)
15.01.2019
Dinter
18b)
Geschäftsführer:
5.
Prof. Dr. Fischer, Dorothea,
*XX.XX.XXXX, Potsdam
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen
a)
05.11.2019
Dinter
19b)
Geschäftsführer:
6.
Steckel, Tim, *XX.XX.XXXX, Potsdam
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen

Geschäftsführer:
7.
Schmidt, Hans-Ulrich,
*XX.XX.XXXX, Forst (Lausitz)
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen
Nicht mehr Prokurist:

6. Steckel, Tim
a)
28.04.2020
Dinter
20b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Grebner, Steffen

Nicht mehr Geschäftsführer:
5. Prof. Dr. Fischer, Dorothea
a)
08.12.2020
Dinter
21b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
6. Steckel, Tim
a)
19.07.2022
Dinter
227.
Heise, Sven, *XX.XX.XXXX, Potsdam

Prokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
a)
29.08.2022
Dinter
23c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung
von Krankheiten, Leiden oder
Körperschäden, die Geburtshilfe und Leistungen der Rehabilitation, soweit diese Gegenstand zulässiger kommunaler Daseinsvorsorgeaufgaben
sind, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie
den Betrieb von Einrichtungen
zur Betreuung älterer und/oder
pflegebedürftiger Menschen.
Neben diesen Aufgaben dient
die Gesellschaft der Förderung
von Wissenschaft und Forschung durch
Forschung, Lehre und Studium,
sowie
der Förderung der Berufsausbildung durch die Vorbereitung
auf berufliche Tätigkeiten und
der Aus- und Weiterbildung, in
Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder
Beteiligungsgesellschaften zur
Erfüllung ihrer Aufgaben dienen.
Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH als steuerbegünstigte Körperschaft
im Sinne des § 51 ff. AO anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung zu
beachten.
Der Zweck der Gesellschaft
wird insbesondere verwirklicht
durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen
Krankenhauses der Schwerpunktversorgung und weiterer
Krankenhäuser in dem nach
dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz in
Verbindung mit dem Landeskrankenhausplan zugewiesenen Versorgungsgebiet und
den Betrieb des Krankenhauses in Forst mit den jeweiligen
Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen und
Nebenbetrieben und ambulanten
Einrichtungen insbesondere
nach
§ 311 Abs. 2 bzw. § 95 SGB V
sowie
durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser
Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit
dienen.
Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die
Errichtung von anderen Unternehmen sowie Beteiligungen
an solchen, soweit sich diese
innerhalb des Tätigkeitsumfangs des Gesellschaftsgegenstandes der Muttergesellschaft
betätigen, gemeinderechtlichen Regelungen nicht entgegenstehen und die Voraussetzungen des § 96 Abs. 1 Bbg-
KVerf beachtet werden.
Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Gesellschafterin darf keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin
auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschaft ist ein Tendenzbetrieb im Sinne von § 81
und § 118 BetrVG und von § 1
Abs. 4 MitbestG in der jeweils
geltenden Fassung.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
15.11.2022 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere bezüglich der Bestimmungen zum Zweck und
Gegenstand des Unternehmens
und der Gemeinnützigkeit und
redaktionell zur Geschäftsführung und Vertretung.
a)
29.11.2022
Neumann
24b)
Geschäftsführer:
8.
Dr. Hochbaum, Karin, *XX.XX.XXXX,
Bremen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen
a)
30.01.2023
Dinter
25b)
Geschäftsführer:
9.
Brase, Sabine, *XX.XX.XXXX, Werder (Havel)
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen
a)
05.04.2023
Jaap
26b)
Änderung zu Nr. 9:
Geburtsdatum berichtigt
Geschäftsführer:
Brase, Sabine, *XX.XX.XXXX, Werder (Havel)
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen
a)
14.04.2023
Dinter
27Nicht mehr Prokurist:

1. Brau, Ina

8.
Dr. Borttscheller, Georgia,
*XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
a)
18.01.2024
Dinter
28b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
7. Schmidt, Hans-Ulrich

Geschäftsführer:
10.
Gmajnic, Tomislav, *XX.XX.XXXX,
Berlin
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen
a)
04.07.2024
Dinter
29b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
9. Brase, Sabine
a)
24.07.2025
Dinter
30a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
22.08.2025 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 9
Abs. 4 Satz 1 (Innere Ordnung
des Aufsichtsrates).
a)
01.09.2025
Neumann
31b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2025 und
der Zustimmungsbeschlüsse vom 22.08.2025 ist die Servicegesellschaft am Klinikum
Ernst von Bergmann mbH mit
Sitz in Potsdam, eingetragen
beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 19101 P durch Übertragung ihres Vermögens unter
Auflösung ohne Abwicklung als
Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
a)
01.09.2025
Neumann
32b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2025 und
der Zustimmungsbeschlüsse
vom 22.08.2025 ist die Diagnostik Ernst von Bergmann
GmbH mit Sitz in Potsdam, eingetragen beim Amtsgericht
Potsdam unter HRB 26460 P,
durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
a)
01.09.2025
Neumann
33Nicht mehr Prokurist:

7. Heise, Sven

9.
Dr. Kieser, Christian,
*XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

10.
Koske, Peter, *XX.XX.XXXX, Teltow

Prokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

11.
Dr. Saule, Carmen, *XX.XX.XXXX,
Michendorf

Prokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

12.
Schiewe, Gundula, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
a)
13.10.2025
Dinter
34b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
8. Dr. Hochbaum, Karin
Nicht mehr Prokurist:

8. Dr. Borttscheller, Georgia

13.
Jürgensen, Melina, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
a)
15.01.2026
Dinter
35b)
Die Gesellschaft hat auf Grund
des Aufspaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.03.2026
und der Gesellschafterbeschlüsse vom 26.03.2026 einen Teil
des Vermögens und zwar die
Klinik für Kinder und Jugendliche Standort Potsdam sowie
das Sozialpädiatrische Zentrum der Klinikum Westbrandenburg GmbH mit Sitz in Potsdam,
eingetragen beim Amtsgericht
Potsdam unter HRB 25968 P,
übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in
das Register des Sitzes des
übertragenden Rechtsträgers
wirksam geworden.
a)
01.04.2026
Neumann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.