Handelsregister · HRB 34102
Chronologischer Auszug
KlinikKinder gGmbH · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) KlinikKinder gGmbH b) Neumarkt i.d.OPf. Geschäftsanschrift: Nürnberger Straße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. c) -Der KlinikKinder gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. -Der Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Krippenkinder, Kindergartenkinder sowie Hausaufgabenbetreuung von Hortkindern für das Kommunalunternehmen "Kliniken des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. - Kommunale Anstalt des Öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt i.d.OPf" und für andere, soweit dies einem öffentlichen Zweck im Sinne des Art. 75 Abs. 1 und 2 Landkreisorddnung entspricht. a. Das Unternehmen stellt sich die Aufgabe, die betreuten Kinder so zu erziehen, dass ihr Selbstwertgefühl bestärkt, ihre intellektuellen und schöpferischen Fähigkeiten, ihre Kritikfähigkeit sowie ihre Fähigkeit zur Gestaltung ihrer sozialen Beziehungen entwickelt und gefördert werden. b. Die Kindererziehung soll nach einem von den Erzieherinnen/Erziehern erstellten pädagogischen Konzept organisiert werden und bringt wissenschaftliche Erkenntnisse der Pädagogik in die Praxis ein. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Weymayr, Peter, Nürnberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: John, Susanne, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2017. | a) 30.05.2017 Adler | |
| 2 | c) (1) Der KlinikKinder gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Krippenkindern, Kindergartenkindern sowie durch die Hausaufgabenbetreuung von Hortkindern für das Kommunalunternehmen "Kliniken des Landkreises Neumarkt i.d.OPf." - Kommunale Anstalt des Öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt i.d.OPf." und für andere, soweit dies einem öffentlichen Zweck im Sinne des Art. 75 Abs. 1 und 2 Landkreisordnung entspricht. Dabei stellt sich das Unternehmen die Aufgabe, die betreuten Kinder so zu erziehen, dass ihr Selbstwertgefühl bestärkt, ihre intellektuellen und schöpferischen Fähigkeiten, ihre Kritikfähigkeit sowie ihre Fähigkeit zur Gestaltung ihrer sozialen Beziehungen, entwickelt und gefördert werden. Die Kindererziehung soll nach einem von den Erzieherinnen/Erziehern erstellten pädagogischen Konzept organisiert werden und bringt wissenschaftliche Erkenntnisse der Pädagogik in die Praxis ein. (3) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (4) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2020 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand des Unternehmens. | a) 23.03.2020 Stadler | |||
| 3 | c) (1) Der KlinikKinder gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Krippenkindern, Kindergartenkindern sowie durch die Hausaufgabenbetreuung von Hortkindern für das Kommunalunternehmen "KlinikumNeumarkt - Anstalt des Öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt i.d.OPf." und für andere, soweit dies einem öffentlichen Zweck im Sinne des Art. 75 Abs. 1 und 2 Landkreisordnung entspricht. Dabei stellt sich das Unternehmen die Aufgabe, die betreuten Kinder so zu erziehen, dass ihr Selbstwertgefühl bestärkt, ihre intellektuellen und schöpferischen Fähigkeiten, ihre Kritikfähigkeit sowie ihre Fähigkeit zur Gestaltung ihrer sozialen Beziehungen, entwickelt und gefördert werden. Die Kindererziehung soll nach einem von den Erzieherinnen/Erziehern erstellten pädagogischen Konzept organisiert werden und bringt wissenschaftliche Erkenntnisse der Pädagogik in die Praxis ein. (3) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (4) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2020 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand des Unternehmens. | a) 24.06.2020 Stadler | |||
| 4 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weymayr, Peter, Nürnberg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Klinger, Réne, Langenzenn, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 22.10.2020 Hirschmann | ||||
| 5 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Klinger, Réne Werner, Langenzenn, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Graf, Markus, Nürnberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 10.03.2023 Hirschmann | ||||
| 6 | c) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung, Volksund Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Krippenkindern, Kindergartenkindern sowie durch die Hausaufgabenbetreuung von Hortkindern für das Kommunalunternehmen "KlinikumNeumarkt - Kommunale Anstalt des ÖffentlichenRechts des Landkreises Neumarkt i.d.0Pf." und für andere, soweit dies einem öffentlichen Zweck im Sinne des Art. 75 Abs. 1 und 2 Landkreisordnung entspricht. Dabei stellt sich das Unternehmen die Aufgabe, die betreuten Kinder so zu erziehen, dass ihr Selbstwertgefühl bestärkt, ihre intellektuellen und schöpferischen Fähigkeiten, ihre Kritikfähigkeitsowie ihre Fähigkeit zur Gestaltung ihrer sozialen Beziehungen, entwickelt und gefördert werden. Die Kindererziehung soll nach einem von den Erzieherinnen/Erziehern erstellten pädagogischen Konzept organisiert werden und bringt wissenschaftliche Erkenntnisse der Pädagogik in die Praxis ein. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, dem Satzungszweck zu dienen. Die Zwecke der Gesellschaft werden daneben verwirklicht in planmäßigem Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen. Die Gesellschaft und seine Einrichtungen erbringen und empfangen hierfür Dienst-, Beratungs- und Serviceleistungen aller Art, Nutzungsüberlassungen sowie die Speisenversorgung der Mensen der Schulen des Landkreises Neumarkt (im Folgenden admadministrative Leistungen) für Krankenhäuseroder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Wohlfahrtspflege sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke in der Trägerschaft des Landkreises Neumarkt in der Oberpfalz oder des Klinikum Neumarkt Kommunalunternehmens - Anstalt des Öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt in der Oberpfalz und damit verbundener Unternehmen. Das Kommunalunternehmen und seine Einrichtungen förderndurch die Erbringung der administrativen Leistungen die Leistungsempfänger bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke und fördert die Erreichung dieser Zwecke. Ferner verwirklicht es seine steuerbegünstigten oder mildtätigen Zwecke unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen, die es von anderen steuerbegünstigten Körperschaften in der Trägerschaft des Landkreises Neumarkt in der Oberpfalz oder des Kommunalunternehmens Klinikum Neumarkt und damit verbundener Unternehmen, erhält. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßighohe Vergütungen begünstigt werden. Die Organmitglieder haben Anspruch auf Aufwandsersatz und eine angemessene Vergütung. Über die Höhe der Vergütungentscheidet der Aufsichtsrat. Mittel der Gesellschaft dürfen nur fürdie satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und in seiner Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Beim Ausscheiden aus der Gesellschaft oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erhält der Gesellschafter nicht mehr als seine eingezahlten Kapitaleinlagen und den gemeinen Wert seiner geleisteten Sacheinlagen zurück. Maßnahmen im Sinne des § 58 der Abgabenordnung sind - auch gegenüberdem Gesellschafter - zulässig. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2023 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens. | a) 13.12.2023 Stadler |
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