Handelsregister · HRA 3640
Chronologischer Auszug
Kliniken im Naturpark Altmühltal, Kommunalunternehmen des Landkreises Eichstätt, A. d. ö. R. · Amtsgericht Ingolstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Kliniken im Naturpark Altmühltal, Kommunalunternehmen des Landkreises Eichstätt, A. d. ö. R. b) Eichstätt Geschäftsanschrift: Grabmannstraße 9, 85072 Eichstätt c) (1) Gegenstand des KU ist der Betrieb der Kliniken Eichstätt und Kösching sowie der Seniorenheime Anlautertal Titting und Pflegestation in der Klinik Eichstätt sowie der zugehörigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe. (2) Aufgabe der Kliniken ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten und die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Aufgabe der Seniorenheime ist die Aufnahme, Versorgung und Pflege alter Personen. (3) Das KU ist berechtigt, alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die dem Zweck der Gesellschaft dienen. (4) Der Kreistag des Landkreises Eichstätt kann mit Zustimmung des Verwaltungsrats weitere Landkreisaufgaben auf das KU übertragen. Auf vertraglicher Grundlage kann das KU weitere Tätigkeiten für den Landkreis übernehmen. (5) Das KU kann im Rahmen der Gesetze Aufgaben auch für Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Dritte wahrnehmen, soweit die Aufgaben mit den in den vorstehenden Absätzen übertragenen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. (6) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das KU im Rahmen der Gesetze Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die die Aufgabe des KU fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Das KU kann im Rahmen der Gesetze hierfür auch andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des KU auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Fürsich, Marco, Dollnstein, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura: Zinsmeister, Stephan, Tagmersheim, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen gemäß Art. 77 BayLkrO) Satzung vom 22.07.2020, zuletzt geändert am 21.10.2020. b) Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kliniken im Naturpark Altmühltal GmbH mit dem Sitz in Eichstätt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 6586). | a) 04.01.2021 Vock |
| 2 | Einzelprokura: Kramp, Andrea, Eichstätt, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Zinsmeister, Stephan, Tagmersheim, *XX.XX.XXXX | a) 05.07.2021 Schneider | |||
| 3 | c) Gegenstand geändert, nun: (1) Gegenstand des KU ist die Erbringung ambulanter und stationärer heilberuflicher Leistungen, insbesondere durch den Betrieb der Klinik Eichstätt und der Klinik Kösching sowie durch den Betrieb ergänzender ambulanter Versorgungseinrichtungen (z. B. Medizinische Versorgungszentren). Gegenstand des KU ist außerdem der Betrieb der Seniorenheime Anlautertal Titting und Pflegestation der Klinik Eichstätt sowie der zugehörigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe. (2) Aufgabe der Kliniken und ergänzender ambulanter Versorgungseinrichtungen ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten und die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Aufgabe der Seniorenheime ist die Aufnahme, Versorgung und Pflege alter Personen. (3) Das KU ist berechtigt, alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die dem Zweck der Gesellschaft dienen. Das KU ist ferner berechtigt, Kooperationen mit ambulanten Versorgungseinrichtungen zu schließen und zu diesem Zweck Anteile von Kapitalgesellschaften zu halten und zu verwalten. (4) Der Kreistag des Landkreises Eichstätt kann mit Zustimmung des Verwaltungsrats weitere Landkreisaufgaben auf das KU übertragen. Auf vertraglicher Grundlage kann das KU weitere Tätigkeiten für den Landkreis übernehmen. (5) Das KU kann im Rahmen der Gesetze Aufgaben auch für Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Dritte wahrnehmen, soweit die Aufgaben mit den in den vorstehenden Absätzen übertragenen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. (6) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das KU im Rahmen der Gesetze Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die die Aufgabe des KU fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Das KU kann im Rahmen der Gesetze hierfür auch andere Unternehmen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des KU auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. | a) Der Kreistag des Landkreises Eichstätt hat mit Beschluss vom 14.03.2022 mit Nachtrag vom 20.01.2023, bekanntgemacht am 10.06.2022, die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens), 5 (Vorstand) und 8 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats) der Satzung beschlossen. Der Gegenstand ist geändert. | a) 21.02.2023 Schneider | ||
| 4 | a) Der Kreistag des Landkreises Eichstätt hat mit Beschluss vom 17.10.2022, bekanntgemacht am 28.10.2022, die Änderung des § 1 (Name, Sitz, Stammkapital) der Satzung beschlossen. | a) 21.02.2023 Schneider |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.