Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundbesitz, insbesondere die Errichtung und Verwaltung des Parksanatoriums in Bad Bocklet.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Antje Geier
Münnerstadt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Prokurist(in)
Monika Reuß-Borst
Bad Kissingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Alexander Zugsbradl
Poppenhausen
Prokurist(in)
Verena Weißenseel
Bad Kissingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.7.2016.
Die Hauptversammlung vom 04.07.2019 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um -1.075.000,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Grundkapital und Aktien), 5 (genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 22.07.2021 hat die Änderung der §§ 5 (genehmigtes Kapital), 14 Abs. 5 (Einberufung der Hauptversammlung), 15 Abs. 2 (Teilnahme von Vorstand und Aufsichtsrat), 16 (Übertragung der Hauptversammlung) und 17 Abs. 2 (Stimmrecht) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung der Parksanatorium Bad Bocklet GmbH & Co. KG, mit dem Sitz in Bad Bocklet (Amtsgericht Schweinfurt HRA 3663).
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Satzung vom 22.07.2021 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 28.07.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um insgesamt bis zu 3.750.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 37.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ermächtigung kann auch in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2021).
Der Vorstand ist durch Satzung vom 22.07.2021 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 21.07.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um insgesamt bis zu 3.750.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 37.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ermächtigung kann auch in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2021).
Der Vorstand ist durch Satzung vom 22.07.2021 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 21.07.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um insgesamt bis zu 3.750.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 37.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Die Ermächtigung kann auch in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2021).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.