Handelsregister · GnR 175
Chronologischer Auszug
Klinik-Kompetenz-Bayern eG · Amtsgericht Ansbach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Klinik-Kompetenz-Bayern eG b) Weißenburg/Bayern c) (1) Die "Klinik-Kompetenz-Bayern eG" ist ein freiwilliger Zusammenschluss von bayerischen kommunalen und freigemeinnützigen Krankenhäusern mit folgenden Zielen: a) Sicherung und Verbesserung der flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Klinikversorgung b) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktposition der einzelnen Einrichtungen c) Know-how-Transfer und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitglieder d) Zusammenarbeit bei der Personalentwicklung (2) Die kommunalen Mitglieder der Genossenschaft verfolgen mit der Genossenschaft den Zweck der Errichtung und des Unterhalts der erforderlichen Krankenhäuser gemäß Art. 57 Abs. 1 der BayGO und Art. 51 Abs. 3 Ziffer 1 BayLKrO (Aufgabe des eigenen Wirkungskreises). (3) Die Genossenschaft tritt nicht in Konkurrenz zu Krankenhaus- oder Kommunalverbänden (z.B. Bayerische Krankenhausgesellschaft, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Landkreistag). Sie kooperiert mit diesen Verbänden und wird insbesondere in den Bereichen tätig, die von diesen Verbänden nicht erfasst werden (4) Die Genossenschaft kann im Rahmen der Art. 87, 89, 92 Abs. 2 BayGO bzw. Art. 75, 77, 80 Abs. 2 BayLKrO Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | Nachschusspflicht: 1.000,00 EUR je Geschäftsanteil einmalig. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern der Genossenschaft handelt. b) Bestellt: Vorstand: Götz, Josef, Schnaittenbach, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Winter, Jürgen, Gunzenhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Dr. Schraml, Alexander, Kürnach, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragene Genossenschaft Satzung errichtet am 20.01.2011. | a) 21.06.2011 Nagl | |
| 2 | a) Die Generalversammlung vom 08.11.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 27.01.2014 Sandner | ||||
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Götz, Josef, Schnaittenbach, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Wendl, Manfred, Hahnbach, *XX.XX.XXXX | a) 08.01.2016 Sandner | ||||
| 4 | c) Gegenstand geändert, nun: (1) Die "Klinik-Kompetenz-Bayern eG" ist ein freiwilliger Zusammenschluss von bayerischen kommunalen und freigemeinnützigen Krankenhäusern sowie sonstiger kommunaler und freigemeinnütziger medizinischer Einrichtungen (insb. Medizinischer Versorgungszentren) mit folgenden Zielen: a) Sicherung und Verbesserung der flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung, insbesondere in Kliniken b) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktposition der einzelnen Einrichtungen c) Know-how-Transfer und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitglieder d) Zusammenarbeit bei der Personalentwicklung. (2) Die kommunalen Mitglieder der Genossenschaft verfolgen mit der Genossenschaft den Zweck der Errichtung und des Unterhalts der erforderlichen Krankenhäuser gemäß Art. 57 Abs. 1 der BayGO und Art. 51 Abs. 3 Ziffer 1 BayLKrO (Aufgabe des eigenen Wirkungskreises). (3) Die Genossenschaft tritt nicht in Konkurrenz zu Krankenhaus- oder Kommunalverbänden (z.B. Bayerische Krankenhausgesellschaft, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Landkreistag). Sie kooperiert mit diesen Verbänden und wird insbesondere in den Bereichen tätig, die von diesen Verbänden nicht erfasst werden. (4) Die Genossenschaft kann im Rahmen der Art. 87, 89, 92 Abs. 2 BayGO bzw. Art. 75, 77, 80 Abs. 2 BayLKrO Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | a) Die Generalversammlung vom 13.04.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand). | a) 21.06.2016 Sandner | |||
| 5 | a) Die Generalversammlung vom 24.11.2016 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 6 Abs. 2 Satz 2 lit. h (Rechte und Pflichten der Mitglieder). | a) 13.09.2017 Hierzegger | ||||
| 6 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Winter, Jürgen, Gunzenhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Rederer, Martin, Pfatter-Geisling, *XX.XX.XXXX | a) 05.12.2018 Hierzegger | ||||
| 7 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Prof. Dr. Schraml, Alexander, Kürnach, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Stapper, Martin, Hammelburg, *XX.XX.XXXX | a) 18.01.2021 Hierzegger | ||||
| 8 | a) Die Generalversammlung vom 11.05.2021 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: -§ 2 (Zweck und Gegenstand) Abs. 1 lit. c) (redaktionelle Änderung); -§ 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) Abs. 2 lit. h); -§ 13 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats) Abs. 1, 3 und 4; -§ 14 (Ausübung der Mitgliedsrechte) Abs. 2; -§ 16 (Einberufung der Generalversammlung) Abs. 3; -§ 17 (Beschlussfassung der Generalversammlung) Abs. 9 und 13. | a) 10.06.2021 Hierzegger | ||||
| 9 | a) Die Generalversammlung vom 03.06.2022 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 6 Abs. 2 Buchst. h (Rechte und Pflichten der Mitglieder). | a) 25.10.2022 Hierzegger | ||||
| 10 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Stapper, Martin, Hammelburg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Wieland, Robert, Augsburg, *XX.XX.XXXX | a) 13.08.2024 Frihauf |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.