Die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie die Errichtung von Wohn- und Zweckbauten im eigenen bzw. fremden Namen und auf eigene bzw. fremde Rechnung. Die Gesellschaft führt jedoch keine nach § 34 c GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit aus. Zum Gegenstand des Unternehmens gehöhren der An- und Verkauf, die Vermietung und die Verpachtung von Immobilien jeder Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Felix Klingsbigl
Seeheim-Jugenheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Leonhard Alexander Klingsbigl
Seeheim-Jugenheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 199 ff. Sonderband
Beschlüsse Blatt 175 ff., 195 ff. Sonderband
Fall 2
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 08.02.1982 zuletzt geändert am 18.11.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Darmstadt beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 11 (Verfügungen über Geschäftsanteile), 13 (Austritt und Ausscheiden aus der Gesellschaft) und 14 (Regelung über die Erbfolge) beschlossen. Darüber hinaus wurde ein neuer § 22 (Güterstand) angefügt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.