der Vertrieb von Werkzeugen und Hartmetallen aller Art sowie Organisation von Veranstaltungen und Künstlervermittlung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hella Dorit Lattner
Marienheide
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.05.1980, zuletzt geändert am 25.01.2001
Die Gesellschafterversammlung hat am 20.09.2002 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 1 zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung hat am 16.12.2004 beschlossen,
die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziff. 1 zu ändern;
den Sitz von Lindlar nach Marienheide zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziff. 2 zu ändern;
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ergänzen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.06.2001
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 2285 Amtsgericht Wipperfürth getreten. Freigegeben am 12.06.2002.
Gesellschaftsvertrag Bl. 52 ff. Sdb.; Beschluss Bl. 50 f. Sdb.
Beschluss Blatt 64 f. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.