der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien sowie von eigenem Vermögen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann ferner ein jeder Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Udo Schmitz
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Absatz 2 (Stimmrecht) und in § 8 (Veräußerung, Belastung und Vererbung von Geschäftsanteilen) Absatz 2 und 3 beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.10.2002 in Mönchengladbach. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.04.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 6 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 19 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.