Handelsregister · VR 3562

Chronologischer Auszug

Kleintierzüchterverein "Schenkenberg" Gröden e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kleintierzüchterverein "Schenkenberg" Gröden e.V.

b)
Gröden
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und
dem ersten Kassierer.
Sie sind einzelvertretungsbefugt.

b)
Vorsitzender:

1.
Hollmann, Hans-Jürgen, Geschäftsführer, Gröden

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Schönitz, Frank, *XX.XX.XXXX, Gröden

1. Kassiererin:

3.
Kunath, Bärbel, Verkäuferin, Gröden
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 22.06.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 29.03.1994
a)
20.11.2006
Hildebrandt
b)
Tag der ersten Eintragung:
31.08.1990

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes Amtsgericht Bad Liebenwerda, VR 79
getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2018 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Mitgliederversammlung vom 07.09.2018 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
27.12.2018
Lenk
3a)
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er den Verein allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird der Verein durch
sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.

b)
Änderung zu Nr. 1:
Liquidator:

Hollmann, Hans-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Gröden

Änderung zu Nr. 2:
Liquidator:

Schönitz, Frank, *XX.XX.XXXX, Gröden

Nicht mehr 1. Kassiererin:

3. Kunath, Bärbel
b)
Der Verein ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.01.2022 aufgelöst.
a)
12.05.2022
Lenk

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.