Handelsregister · VR 2463

Chronologischer Auszug

Kleintierzüchterverein e.V. Tettau und Umgebung · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kleintierzüchterverein e.V. Tettau und Umgebung

b)
Tettau
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter oder durch
ein vom Vorsitzenden beauftragtes Vorstandsmitglied.

b)
Stellvertreter:

1.
Klemm, Volkmar, *XX.XX.XXXX, Frauwalde

Zuchtwart:

2.
Wachtel, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Tettau

Zuchtwart:

3.
Zimmer, Renè, *XX.XX.XXXX, Ortrand

Kassiererin:

4.
Lesche, Brigitte, *XX.XX.XXXX, Tettau
Vorsitzender:

5.
Rentsch, Veit, *XX.XX.XXXX, Frauendorf

Schriftführer:

6.
Richter, Hans-Joachim, *XX.XX.XXXX, Tettau
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 27.04.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 02.11.1990

b)
Der Verein ist Rechtsnachfolger der Sparte Kleintierzüchter Tettau.
a)
10.11.2006
Dodrimong
b)
Tag der ersten Eintragung:
10.08.1990

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes Amtsgericht Senftenberg, VR 50 getreten.
2b)
Nicht mehr Kassiererin:
4. Lesche, Brigitte

Stellvertretender Vorsitzender:
7.
Thieme, Veikko, *XX.XX.XXXX, Tettau

Änderung zu Nr. 1:
Kassierer:
Klemm, Volkmar, *XX.XX.XXXX, Großkmehlen OT Frauwalde
a)
27.09.2011
Perl
3a)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 4a) ist
von Amts wegen berichtigt.
Die korrekte Eintragung lautet wie folgt:

Satzung vom: 27.04.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 05.05.1995
a)
02.09.2015
Perl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.