Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, im Verhinderungsfalle dessen Stellvertreter. Der Fall der Verhinderung muss nachgewiesen werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anderas Arnold
Königsbach-Stein
Vorstand
Josef Bachstetter
Königsbach-Stein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.10.1961 mit Änderung vom 08.03.1980, 14.03.1987, 13.04.2003.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.01.2015.
Tag der ersten Eintragung: 01.02.1962
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