Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier. Jeder ist zur alleinigen Vertretung berechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass a) Ausgaben, die den Betrag von 500,-- DM übersteigen b) Ausgaben für Ausstellungsbedarf und für Einrichtungsgegenstände c) Rechtsgeschäfte über Erwerb, Pachtung und Verpachtung von Grundstücken und Anlagen d) Aufnahme und Tilgung von Darlehen e) Verkauf von vereinseigenen Grundstücken und Anlagen, nach Maßgabe der §§ 5 und 6 der Satzung der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Herbert Albrecht
Ötisheim
Vorstand
Walter Biebel
Ötisheim
Vorstand
Renate Spath-Müller
Ötisheim
Vorstand
Michael Hein
Neulingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.03.1957 in Neufassung vom 22.07.1995 mit Änderung vom 18.11.1995.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.06.2014.
Tag der ersten Eintragung: 22.07.1957
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