Handelsregister · VR 508

Chronologischer Auszug

Kleintierzuchtverein (Rassekaninchen- und Rassegeflügelzuchtverein) Ilbenstadt 1962 e.V. · Amtsgericht Friedberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kleintierzuchtverein (Rassekaninchen- und
Rassegeflügelzuchtverein) Ilbenstadt 1962

b)
Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden oder dem zweiten Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Erster Vorsitzender:
Treulieb, Peter, Niddatal
Zweiter Vorsitzender:
Scheer, August, Friedberg
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 19.05.1979
a)
12.06.2002
Hedtke

b)
Tag der ersten Eintragung:
02.07.1979
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Satzung Blatt 3 - 7 Sonderband
2a)
Von Amts wegen berichtigt in:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
a)
10.09.2002
Webersinke
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2003 hat die Änderung des §
6 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
a)
04.12.2003
Webersinke

b)
Satzung Blatt 56-61
4a)
Zusatz nachgetragen, nun:
Kleintierzuchtverein (Rassekaninchen- und
Rassegeflügelzuchtverein) Ilbenstadt 1962 e.V.
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt,
nun:
Erster Vorsitzender:
Treulieb, Peter, Niddatal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Scheer, August, Friedberg
Bestellt als
Zweiter Vorsitzender:
Weiser, Wilhelm, Niddatal, *XX.XX.XXXX
a)
16.08.2018
Webersinke

b)
Anmeldung Blatt 76 - 80
Hauptakte

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.