Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften, die den Betrag von 1.000,00 EUR übersteigen, die Zustimmung des erweiterten Vorstands erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Floarea Hagel
Karlsruhe
Vorstand
Gheorghe-Laurentiu Abaza
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.02.1967 in Neufassung vom 13.05.1999 mit Änderung vom 10.03.2001.
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2015 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Die §§ 1 (Name, Sitz) und 2 (Vereinszweck, Gemeinnützigkeit) wurden ersetzt durch die neuen Paragraphen: § 1 (Name, Sitz), § 2 (Zweck des Vereins) und § 3 (Gemeinnützigkeit). Entsprechend wurde die fortlaufende Nummerierung der Satzungsparagraphen angepasst.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 30.07.1968
Satzung: Sonderband 1 Blatt 45 ff
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.