Handelsregister · VR 801

Chronologischer Auszug

Kleintierzuchtverein Grub am Forst 1895 e.V. · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kleintierzuchtverein Grub am Forst e.V.

b)
Grub a. Forst
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Ausgaben von
mehr als 200 DEM bedürfen der Zustimmung der
Vorstandschaft. Über Verfügungen, die im Einzelfall
2.000 DEM übersteigen, sowie den Erwerb, die Belastung
und Veräußerung von unbeweglichem Vermögen
entscheidet die Mitgliederversammlung.

b)
1. Vorsitzender:
Gack, Helmut, Lehrer, Grub a. Forst
2. Vorsitzender:
Heinlein, Kurt, Maler, Grub am Forst
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 21.02.1997
a)
29.03.2004
Burkhart

b)
Tag der ersten Eintragung:
18.06.1997.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 7 SB;
2a)
Name geändert, nun:
Kleintierzuchtverein Grub am Forst 1895 e.V.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 500 Euro
bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.02.2011 mit Nachtrag vom 10.02.2012 hat die
Neufassung der Satzung beschlossen.
Der Name des Vereins ist geändert.
a)
13.07.2012
Tilche

b)
Neue Satzung Bl. 37 ff. SB.
3b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Gack, Helmut, Lehrer, Grub a. Forst, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Heinlein, Kurt, Maler, Grub am Forst
Wahl vom 03.03.2017
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Büttner, Dieter, Niederfüllbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Wittmann, Jürgen, Grub am Forst, *XX.XX.XXXX
a)
18.05.2017
Berger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.