Handelsregister · VR 69075

Chronologischer Auszug

Kleintierzuchtverein G 366 Wanzleben Börde e.V. · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Kleintierzuchtverein Börde 3120 Wanzleben e.V.

b)
Wanzleben
a)
Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein.
Beide sind einzeln vertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Schepuck, Klaus, Wanzleben
2. Vorsitzender:
Hübner, Dietrich, Wanzleben
Schriftführer:
Nitschke, Hartmut, Wanzleben
Kassierer:
Schepuck, Gisela, Wanzleben
Zuchtwart:
Bethge, Wolfgang, Wanzleben
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 19.07.1990 zuletzt geändert am 10.02.2000
a)
07.05.2007
Kaiser

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.08.1990.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes (AG
Wanzleben, VR 75) getreten.
2a)
Kleintierzuchtverein G 366 Wanzleben Börde e.V.

b)
Nach Gebietsreform von Amts wegen berichtigt, nun:
Wanzleben-Börde
a)
Gem. Satzung neu vorgetragen:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Personenbezogene Daten berichtigt:
Vorstand:
Schepuck, Klaus, Wanzleben-Börde, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten berichtigt:
Vorstand:
Bethge, Wolfgang, Wanzleben-Börde, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Hübner, Dietrich, Wanzleben
Ausgeschieden:
Schriftführer:
Nitschke, Hartmut, Wanzleben
Ausgeschieden:
Kassierer:
Schepuck, Gisela, Wanzleben
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2013 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und
Vereinsgebiet) und 13 (Auflösung des Vereins) der Satzung nach näherer Maßgabe des
eingereichten Protokolls beschlossen.
a)
09.12.2013
Urban

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.