Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Vereinskassierer und dem ersten Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefanie Brust
Frankenthal
Vorstand
Peter Brust
Frankenthal (Pfalz)
Vorstand
Egmond Griffathon
Frankenthal (Pfalz)
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 30.01.1947 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.02.1988 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 01.04.2007 hat die Änderung der Satzung in § 18 Nr. 4 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2007 hat die Änderung des § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Der Beirat) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Zu Rechtsgeschäften die den Geschäftswert von DM 5.000,00 übersteigen ist die Zustimmung des Beirats erforderlich. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassierer und 1. Schriftführer. Der Vorstand entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Satzungsleiters. In Grundtücks- und Bauangelegenheiten ist die Zustimmung des Beirats erforderlich.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.07.1947 Satzung Bl. 205-209 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 536 FR getreten. Freigegeben am 22.03.2006.
Bl. 255 ff mit Satzung
Satzung Bl. 275 ff
Fall 4
Fall 5
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 14
Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 3 a und Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt.
Fall 15
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.