Gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der Kassier. Jeder von ihnen ist alleine vertretungsberechtigt. Zum Erwerb von Grundstücken, zur Verfügung über das Vermögen, zur Aufnahme von Darlehen und Krediten bedarf der Vorstand der Zustimmung des Ausschusses.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Adolf Keller
Rheinstetten
Vorstand
Andrea Nagel
Rheinstetten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.07.1973 in Neufassung vom 02.11.1990.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 04.09.1973
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.