Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der erste und der zweite Vorsitzende, jeder mit Alleinvertretungsbefugnis.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dawid Piotr Koprek
Kürnbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.09.1961 in Neufassung vom 15.09.2011.
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2023 hat die Änderung der Satzung in §9 (Organe des Vereins) und §11 (Gemmeinützigkeit) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.06.2014.
Tag der ersten Eintragung: 13.12.1961
Satzung AG Bretten Bl. 345 ff
Satzung: Sonderband 1 Blatt 22-25
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.