Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 86 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 24.08.1954 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.09.2006.
Satzungsänderungsbeschluss Blatt 8-10 i.V.m. Bllätter 5-7 Band II der Akten
Satzung
Satzung vom 15.08.1954 zuletzt geändert am 08.02.2002
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 5 (Verbandszugehörigkeit), § 6 (Mitgliedsarten), § 9 (Beiträge), § 13 (Vorstand), § 16 (Ordentliche Mitgliederversammlung) und § 21 (Haftpflicht) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.