Handelsregister · VR 240115

Chronologischer Auszug

Kleinkaliber-Schießsportverein 1929 Sulzfeld e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kleinkaliber-Schießsportverein 1929 Sulzfeld e.V.

b)
Sulzfeld
a)
Der erste und der zweite Vorsitzende vertreten den
Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen gegen das Vereinsvermögen,
sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr
als 7.500,00 EUR (siebentausendfünfhundert Euro) ist
die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.

b)
Zweite Vorsitzende:
Wickenhauser, Brigitte, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX
Erster Vorsitzender:
Störzinger, Harald, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 13.11.1957 in Neufassung vom 06.01.2013.
a)
26.06.2014
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
26.06.2014.
Tag der ersten Eintragung:
03.12.1957
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.01.2014 hat die Änderung der Satzung in § 16
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
16.01.2015
Trunner

b)
Satzung SB 1 Bl 5-10
3b)
Bestellt als
erster Vorsitzender:
Eigenmann, Dirk, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
zweiter Vorsitzender:
Geiß, Thomas, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Störzinger, Harald, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweite Vorsitzende:
Wickenhauser, Brigitte, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX
a)
09.08.2022
Lamadé
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der erste und der zweite Vorsitzende vertreten den
Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen gegen das Vereinsvermögen von
mehr als 1.000€ ist die Zustimmung des
Gesamtvorstandes erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.01.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
22.02.2024
Hillenbrand

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 39 ff.
5b)
Bestellt als
Zweite Vorsitzende:
Horvath, Michael Gustav, Oberderdingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
zweiter Vorsitzender:
Geiß, Thomas, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX
a)
28.02.2024
Hillenbrand

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.