Ausgaben des Vereins, die nicht zur Geschäftsführung notwendig sind, können im Einzelfall bis zu einer Höhe von 2.000,-- € vom Gessmtvorstand beschlossen werden. Über höhere Ausgaben entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste oder zweite Vorsitzende.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Gaby Brandstetter
Berlin
274
Michael Gellert
Berlin
274
Annegret Dorendorf
Berlin
274
Bernd Goddemeier
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2020-03-07
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