Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassierer. Gemäß § 26 BGB wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muß, vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 09.11.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.08.2004.
Anmeldung Blatt 6 ff. SB.
Anmeldung Blatt 13 ff.SB.
Anmeldung Blatt 22 ff. SB
Anmeldung Blatt 28 SB
Anmeldung Blatt 29 ff SB
Anmeldung Blatt 37 SB
Satzung Blatt 41 ff. SB
Anmeldung Blatt 46 SB
Anmeldung Blatt 52 ff SB
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 03.12.1993 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.02.1995 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Auflösung/ Anfallberechtigung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.