Handelsregister · VR 11020
Chronologischer Auszug
Kleingartenverein Holzhof · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kleingartenverein Holzhof b) Worms | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 1. Vorsitzender und 2. Vorsitzender. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) 1. Vorsitzender: Graber, Wolfgang, Worms 2. Vorsitzender: Dell, Werner, Worms | a) eingetragener Verein Satzung vom 04.05.1996 b) Der Gesamtvorstand ist nur beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Bei der Einladung zur Vorstandssitzung ist der Gegenstand der Beschlussfassung nicht bekannt zu geben. Die Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. | a) 02.08.2006 Schneider b) Tag der ersten Eintragung: 09.09.1996 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Worms VR 1020 getreten. Freigegeben am 02.08.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Graber, Wolfgang, Worms Nicht mehr 2. Vorsitzender: Dell, Werner, Worms Gewählt als 1. Vorsitzender: Böss, Jan Ronne, Worms, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Fischer, Alexander, Worms, *XX.XX.XXXX | a) 05.06.2011 Dannegger b) Fall 2 Blatt 16 - 64 der Akten | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Böss, Jan Ronne, Worms, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Fischer, Alexander, Worms, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Kilic, Cevdet, Worms, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Both, Heiko, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | a) 10.05.2016 Dannegger b) Fall 3 Blatt 67 - 79 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.