Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Zum Abschluss eines verpflichtenden Geschäftes von mehr als 100,00 DM im Einzelfall ist die Zustimmung des Vorstandes und von mehr als 500,00 DM im Einzelfall die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Ausgenommen sind Mittel im Rahmen von Sanierungs- und Fördermittelprogrammen.
Tag der ersten Eintragung: 04.11.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 109 - 115 SB;
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 26.03.1991 und wurde am 03.05.1997 neu gefasst.
Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 28.9.2020 in den Punkten 1.6., 8.6.und 9.2. geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.