Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss eines verpflichtenden Geschäfts von mehr als 50,00 EUR im Einzelfall die Zustimmung des erweiterten Vorstandes und von mehr als 200,00 EUR im Einzelfall die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Schuchardt
Ringleben
Vorstand
Ines Giermann
Ringleben
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 08.06.1990 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 25.10.2004.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.10.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.