Zur rechtsverbindlichen Vertretung sind zwei Vorstandsmitglieder befugt, von denen einer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und einer der Kassierer oder der Schriftführer sein muss.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jörg Mannherz
Meine
Vorstand
Jutta Mannherz
Meine
Vorstand
Franziska Klemme
Meine
Vorstand
Christian Savelsberg
Meine
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.10.1949
In der Vorstandssitzung vom 16.09.2008 wurde die Änderung der Satzung in § 1 und § 14 (Anpassung des Namens des Landesverbands) sowie in § 6 (Rechte der Mitglieder) und im Anhang der Satzung (Ziffer I.1.2. der Schlichtungsordnung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 11 (pauschale Aufwandserstattung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2023. hat die Änderung der Satzung in §§ 10 und 11 (Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.01.2006.
Satzung Blatt 164-167 der Akten
Satzung Blatt 209 ff. der Akten
Beschluss Blatt 224 der Akten
Protokoll Bl. 244 - 254 der Akten
Beschluss Blatt 318 - 322 der Akten
Fall 12
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.