Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden,seinem Stellvertreter, dem 1.Schriftführer und dem 1.Kassenwart .
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam.
Satzung Bl.96
Tag der ersten Eintragung: 23.02.1934 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.10.2006.
Fall 9
Satzung
Satzung vom 15.12.1933 zuletzt geändert am 20.01.1995
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