Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die beiden Vorsitzenden, der Kassierer und der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam berechtigt, den Verein zu vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und eines der Kassierer oder Schriftführer sein muss.
Satzung Blatt 131 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 16.05.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.09.2006.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5 Änderungsbeschluss Blatt 169 f der Akten. Neufassung der Satzung Blatt 170 ff der Akten.
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 10
Satzung
Satzung vom 23.04.1950
Die Mitgliederversammlung vom 04.02.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.