Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.Vorstand und der 2.Vorstand, der Kassenwart und der Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. ode der 2. Vorstand vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 29.09.2004 Satzung Blatt 4-5- d.A. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.09.2005.
Satzung
Satzung vom 31.08.2004
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.