Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der. 2. (stellv.) Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der 1. oder 2. Vorsitzende vertritt den Verein gemeinsam mit dem Kassenwart oder dem Schriftführer.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Günter Mundt
Hannover
Vorstand
Holger Selig
Wunstorf
Vorstand
Michaela Sachse
Neustadt am Rübenberge
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.03.1992
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Änderung des Zwecks, Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 6-9 d. A. Tag der ersten Eintragung: 13.10.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006.