Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden/Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden/Schriftführer zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 200,00 EUR verpflichtet ist, die Einwilligung des Gesamtvorstandes vorher einzuholen. Grundstücksgeschäfte unterliegen dem Zustimmungsvorbehalt der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Gudrun Gutsche
Cottbus
274
Hans Gutsche
Cottbus
274
Andreas Holling
Cottbus
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2015-02-06
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