Handelsregister · VR 18446

Chronologischer Auszug

Kleingartenanlage "Kirschplantage e.V." · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kleingartenanlage Kirschplantage e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch
ein anderes Mitglied des Vorstandes.

b)
Vorsitzender:

1.
Schülke, Alfred, Berlin

Stellvertreter:

2.
Grudzinski, Gisela, Berlin

Kassierer:

3.
Furkert, Eberhard, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 08.12.1990 mit Neufassung vom 04.04.1998 und Änderung vom
26.07.1998.
a)
29.08.2006
Beyer
b)
Satzung Bl. 9-14
Beschluss Bl. 22

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Stellvertreter:
2. Grudzinski, Gisela
a)
24.04.2007
König
3a)
Kleingartenanlage "Kirschplantage e.V."
a)
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften innerhalb und außerhalb des Vereins, die den Verein nicht mit mehr als
1.000,- EUR belasten, sind der Vorsitzende und der Kassierer oder der Stellvertreter und der Kassierer berechtigt.
Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 1.000,- EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung und der Unterschrift des Vorsitzenden und
des Kassierers.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2007 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Mitgliederversammlung vom 04.08.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 10 (Der geschäftsführende Vorstand) und § 12 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
29.08.2007
Hanney
b)
Satzung Bl.
67-74
Beschlüsse
Bl.66,78
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassierer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften innerhalb und außerhalb des Vereins, die den Verein nicht mit mehr als
1000,- EUR belasten, sind der Vorsitzende und der Kassierer oder der Stellvertreter und der Kassierer berechtigt.
Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 1000,- EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung und der Unterschrift des Vorsitzenden und des
Kassierers.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Beiträge und
Umlagen), § 10 (Der geschäftsführende Vorstand)
und § 12 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
26.01.2011
Kalinowski
b)
Beschluss Bl.
98/99 (93-100)
5b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Schülke, Alfred

Vorsitzender:
4.
Sopena Hernández, Jörn, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertreter:
5.
Heide, Gordon, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
18.04.2012
Loest
6b)
Nicht mehr Kassierer:
3. Furkert, Eberhard

Nicht mehr Vorsitzender:
4. Sopena Hernández, Jörn
Änderung zu Nr. 5:
auch Berichtigung des Geburtsdatums
Vorsitzender:
Heide, Gordon, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertreterin:
6.
Heide, Jeannette, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassiererin:
7.
Mikeleit, Daniela, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
16.04.2014
Hanney
7a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassierer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von
Rechtsgeschäften innerhalb und außerhalb des Vereins,
die den Verein nicht mit mehr als 1000,- EUR belasten,
sind der Vorsitzende und der Kassierer oder der Stellvertreter und der Kassierer berechtigt. Rechtsgeschäfte, die
den Betrag von 1000,- EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung und der Unterschrift des Vorsitzenden und des Kassierers.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2015 hat
die Änderung der Satzung in § 10 (Der geschäftsführende Vorstand) beschlossen.
a)
21.07.2015
Kalinowski
b)
Beschluss Bl.135
(Bl.139-147)
8b)
Änderung zu Nr. 7:
Kassiererin:
Eulenberger, Daniela, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
10.05.2021
Röling
9a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Kassierer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von
Rechtsgeschäften innerhalb und außerhalb des Vereins,
die den Verein nicht mit mehr als 5000,- EUR belasten,
sind der Vorsitzende und der Kassierer oder der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer berechtigt. Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 5000,- EUR übersteigen,
bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung und der Unterschrift des Vorsitzenden und des Kassierers.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.05.2021 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
19.10.2021
Röling
b)
Satzung Bl.
184-190
Beschluss Bl.
182-183
10b)
Nicht mehr Vorsitzender:
5. Heide, Gordon

Vorsitzende:
8.
Bülth, Sabine, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
13.06.2023
Ulus

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.