Handelsregister · VR 18446
Chronologischer Auszug
Kleingartenanlage "Kirschplantage e.V." · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kleingartenanlage Kirschplantage e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch ein anderes Mitglied des Vorstandes. b) Vorsitzender: 1. Schülke, Alfred, Berlin Stellvertreter: 2. Grudzinski, Gisela, Berlin Kassierer: 3. Furkert, Eberhard, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 08.12.1990 mit Neufassung vom 04.04.1998 und Änderung vom 26.07.1998. | a) 29.08.2006 Beyer b) Satzung Bl. 9-14 Beschluss Bl. 22 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertreter: 2. Grudzinski, Gisela | a) 24.04.2007 König | ||
| 3 | a) Kleingartenanlage "Kirschplantage e.V." | a) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften innerhalb und außerhalb des Vereins, die den Verein nicht mit mehr als 1.000,- EUR belasten, sind der Vorsitzende und der Kassierer oder der Stellvertreter und der Kassierer berechtigt. Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 1.000,- EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung und der Unterschrift des Vorsitzenden und des Kassierers. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2007 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. Die Mitgliederversammlung vom 04.08.2007 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Der geschäftsführende Vorstand) und § 12 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 29.08.2007 Hanney b) Satzung Bl. 67-74 Beschlüsse Bl.66,78 |
| 4 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften innerhalb und außerhalb des Vereins, die den Verein nicht mit mehr als 1000,- EUR belasten, sind der Vorsitzende und der Kassierer oder der Stellvertreter und der Kassierer berechtigt. Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 1000,- EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung und der Unterschrift des Vorsitzenden und des Kassierers. | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Beiträge und Umlagen), § 10 (Der geschäftsführende Vorstand) und § 12 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 26.01.2011 Kalinowski b) Beschluss Bl. 98/99 (93-100) | |
| 5 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Schülke, Alfred Vorsitzender: 4. Sopena Hernández, Jörn, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertreter: 5. Heide, Gordon, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 18.04.2012 Loest | ||
| 6 | b) Nicht mehr Kassierer: 3. Furkert, Eberhard Nicht mehr Vorsitzender: 4. Sopena Hernández, Jörn Änderung zu Nr. 5: auch Berichtigung des Geburtsdatums Vorsitzender: Heide, Gordon, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertreterin: 6. Heide, Jeannette, *XX.XX.XXXX, Berlin Kassiererin: 7. Mikeleit, Daniela, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 16.04.2014 Hanney | ||
| 7 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften innerhalb und außerhalb des Vereins, die den Verein nicht mit mehr als 1000,- EUR belasten, sind der Vorsitzende und der Kassierer oder der Stellvertreter und der Kassierer berechtigt. Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 1000,- EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung und der Unterschrift des Vorsitzenden und des Kassierers. | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Der geschäftsführende Vorstand) beschlossen. | a) 21.07.2015 Kalinowski b) Beschluss Bl.135 (Bl.139-147) | |
| 8 | b) Änderung zu Nr. 7: Kassiererin: Eulenberger, Daniela, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 10.05.2021 Röling | ||
| 9 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften innerhalb und außerhalb des Vereins, die den Verein nicht mit mehr als 5000,- EUR belasten, sind der Vorsitzende und der Kassierer oder der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer berechtigt. Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 5000,- EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung und der Unterschrift des Vorsitzenden und des Kassierers. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.05.2021 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 19.10.2021 Röling b) Satzung Bl. 184-190 Beschluss Bl. 182-183 | |
| 10 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 5. Heide, Gordon Vorsitzende: 8. Bülth, Sabine, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 13.06.2023 Ulus |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.