Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die beiden Vorsitzenden, der Kassierer und der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam berechtigt, den Verein zu vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und eines der Kassierer oder Schriftführer sein muss.
Satzung Blatt 149a der Akten
Tag der ersten Eintragung: 28.06.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.09.2006.
Änderungsbeschluss Blatt 167 der Akten; Satzung Blatt 168 ff der Akten
Fall 4
Fall 5 Neufassung der Satzung Blatt 232 ff der Akten.
Fall 6
Satzung
Satzung vom 01.06.1946
Die Satzung wurde durch Vorstandsbeschluss vom 11.07.2008 in § 1 (Verbandsname), § 6 (Rechte der Mitglieder) und § 14 (Auflösung) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.