Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss eines verpflichtenden Geschäfts von mehr als 500,00 EUR im Einzelfall die Zustimmung des Vorstandes und von mehr als 4.000,00 EUR im Einzelfall die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Ausgenommen sind Mittel im Rahmen von Sanierungs- und Fördermittelprogrammen.
Tag der ersten Eintragung: 06.12.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 75 - 83 SB; Beschluss Bl. 110 SB;
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 29.05.1990 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 15.03.2005.
Änderung der Satzung im § 8 Nr. 6 und § 9 Nr. 2 vom 13.3.19, Bl. 149 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.