Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 1. Kassierer und 1. Schriftführer. Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende vertritt den Verein gemeinsam mit dem 1. Kassierer oder dem 1. Schriftführer.
Satzungsändernder Beschluss Blatt 208, Satzung Blatt 210-211 der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 06.11.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.03.2006.
Beschluss Blatt 22 bis 27 Bd.III der Akten
Satzung Blatt 28 bis 32 Bd.III der Akten
Beschluss Blatt 94 - 97 Bd. III der Akten
Satzung Blatt 98 - 102 Bd. III der Akten
Satzung
Satzung vom 27.04.1947
Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben), § 9 (Beiträge, Kassen- und Rechnungswesen) und § 10 (Satzungsänderungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.09.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben), § 3 (Mitgliedschaftsrechte und -pflichten), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Der Vorstand), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (gemeinsame Vorschriften für die Vereinsorgane), § 9 (Beiträge, Kassen- und Rechnungswesen), § 11 (Änderung des Zweckes, Auflösung des Vereins) und § 13 (Geschäftsordnung des Vorstandes) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.