Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Je zwei von ihnen vertreten gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und einer der Kassierer oder Schriftführer sein muss.
Satzung Blatt 130 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 05.08.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.09.2006.
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Satzung
Satzung vom 01.05.1949
Die Vorstandssitzung vom 02.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 6 (Rechte der Mitglieder) und in § 14 (Die Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.