Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der 1. Vorsitzende, sein Stellvertreter, der erste Kassenführer und der erste Schriftführer sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Zur rechtsverbindlichen Vertretung des Vereins genügt die Zeichnung durch zwei Vorstandsmitglieder.
Änderungsbeschluss: Blatt 126 - 145 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 25.06.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.08.2006.
Beschluss Blatt 6 Band II der Akten
Satzung Blatt 8-11 Band II der Akten
Beschluss Blatt 96-99 Bd. II der Akten
Satzung Blatt 100-104 Bd. II der Akten
Satzung
Satzung vom 01.03.1951 zuletzt geändert am 25.10.1984
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck des Vereins) § 3 (Mitgliedschaftsrechte und -pflichten), § 4 (Erlöschen der Mitgliedschaft), § 6 (Der Vorstand) und § 10 (Beiträge, Kassen- und Rechnungswesen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.