Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und einer der Kassierer oder Schriftführer sein muss. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von drei seiner Mitglieder beschlußfähig. Ist der Vorstand durch Zusatzwahlen erweitert, so ist die Beschlußfähigkeit nur gegeben, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder und der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
Änderungsbeschluss: Blatt 187-189 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 19.02.1958 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.10.2006.
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Satzung Blatt 152 ff der Akten
Fall 9
Fall 10
Satzung Blatt 162 ff der Akten
Fall 11
Fall 12
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Satzung
Satzung vom 01.06.1946
Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2013 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte der Mitglieder), § 11 (Der Vorstand), § 14 ( Die Auflösung), § 18 ( Anhänge zur Satzung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2017 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Die Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.