Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die beiden Vorsitzenden, der Kassierer und der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam berechtigt, den Verein zu vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und eines der Kassierer oder Schriftführer sein muss.
Satzung Blatt 74 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 11.05.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2005.
Änderungsbeschluss Blatt 93 der Akten; Satzung Blatt 94 ff der Akten
Fall 5
Satzung Blatt 115 ff der Akten
Fall 7
Satzung
Satzung vom 29.10.1976
Die Satzung wurde durch Vorstandsbeschluss vom 14.06.2008 in § 1 (Verbandsname) und § 6 (Rechte der Mitglieder) und durch Vorstandsbeschluss vom 09.08.2008 in § 14 (Auflösung) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.