Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.02.1951
Der Vorstand hat am 25.02.2010 die Ergänzung der Satzung in § 6 (Rechte der Mitglieder) sowie durch die Änderung des Verbandsnamens die redaktionelle Änderung der §§ 1 (Name) und 14 (Auflösung) sowie der Schlichtungsordnung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.02.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Der Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.06.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.10.2006.
Beschluss Blatt 220, 221 der Akten
Satzung Blatt 222 ff der Akten
Fall 5
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die beiden Vorsitzenden, der Kassierer und der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam berechtigt den Verein zu vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und eines der Kassierer oder Schriftführer sein muss.
Fall 6 Satzung Blatt 239 ff der Akte
Fall 7
Fall 8
Neufassung der Satzung Blatt 16 ff der Akten (Band II)
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