Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Jeweils zwei vertreten gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und einer der Kassierer oder der Schriftführer sein muss.
Satzung Blatt 135 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 14.10.1943 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2005.
Beschluss Blatt 156 der Akten
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Neufassung der Satzung Blatt 192 ff der Akten
Satzung
Satzung vom 14.01.1943
Die Vorstandssitzung vom 20.10.2008 hat die redaktionelle Änderung der Satzung in §§ 1 (2) 2 und 14 (3) 1 aufgrund Änderung des Verbandsnamens und in § 6 (4) c) 1 (Rechte der Mitglieder) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.